Hast du einen ausländischen Führerschein und möchtest ihn in Deutschland umschreiben lassen?
Der Prozess hängt stark davon ab, aus welchem Land dein Führerschein stammt. EU-Führerscheine werden direkt umgeschrieben — bei anderen Ländern gibt es unterschiedliche Regelungen.
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EU-Führerschein in Deutschland umschreiben
Wer einen Führerschein aus einem EU- oder EWR-Land besitzt, hat in Deutschland das Recht auf eine direkte Umschreibung — ohne Theorieprüfung, ohne Fahrprüfung und ohne Fahrstunden. Der Führerschein wird einfach gegen einen deutschen Führerschein getauscht.
Welche Länder gelten als EU/EWR?
EU-Mitgliedstaaten (direkte Umschreibung ohne Prüfung):
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern — sowie Island, Liechtenstein und Norwegen (EWR).
Wie läuft die Umschreibung ab?
Termin beim Straßenverkehrsamt (Führerscheinstelle) deiner Gemeinde vereinbaren.
Unterlagen einreichen: Führerschein, Personalausweis, Meldebescheinigung, Passfoto, Sehtest.
Wartezeit von 2 bis 6 Wochen bis der neue deutsche Führerschein ausgestellt wird.
Abholung des deutschen Führerscheins. Der ausländische wird eingezogen und zurückgeschickt.
Nicht-EU-Führerschein in Deutschland umschreiben
Bei Führerscheinen aus Nicht-EU-Ländern hängt der Prozess vom jeweiligen bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und dem Ausstellungsland ab. Es gibt drei verschiedene Kategorien.
Wenn du nicht sicher bist, in welche Kategorie dein Land fällt, kannst du deinen Fall direkt per WhatsApp prüfen lassen. Wir sagen dir in wenigen Minuten, welcher Weg für dich gilt und was du benötigst. Alle Optionen im Überblick findest du auf unserer Startseite zur Führerscheinberatung.
Welche Dokumente brauchst du für die Umschreibung?
- Originalführerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Beglaubigte Übersetzung des Führerscheins
- Ggf. Apostille oder Legalisation
- Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts
- Ggf. Auszug aus dem Fahreignungsregister
- Der originale Führerschein wird eingezogen
- Du erhältst ihn nach Ablauf zurück
- Die Anforderungen variieren je nach Bundesland
- Manche Ämter verlangen zusätzliche Dokumente
Was kostet die Umschreibung?
Den vollständigen Kostenüberblick für alle Situationen findest du auf unserer Seite zu den Kosten beim Führerschein kaufen.
Häufige Fragen zur Führerschein Umschreibung
EU-Führerscheine sind in Deutschland unbegrenzt gültig. Bei Nicht-EU-Führerscheinen gilt eine Frist von 6 Monaten ab dem Tag der Anmeldung des Wohnsitzes in Deutschland — danach muss umgeschrieben werden.
Er wird eingezogen und in der Regel ans Ausstellungsland zurückgeschickt. Nach Ablauf der Gültigkeit des deutschen Führerscheins kannst du ihn zurückfordern.
Bei EU-Führerscheinen in der Regel nicht. Bei Nicht-EU-Führerscheinen ist eine beglaubigte Übersetzung oft erforderlich, besonders wenn der Führerschein nicht in lateinischen Buchstaben ausgestellt ist.
Bei EU-Führerscheinen zwischen 2 und 6 Wochen. Bei Nicht-EU-Führerscheinen je nach Abkommen und Bundesland zwischen 4 Wochen und mehreren Monaten.
Ja. Schreib uns per WhatsApp, nenn uns dein Herkunftsland und die Führerscheinklasse. Wir sagen dir in wenigen Minuten welcher Weg für dich gilt und was du brauchst.
Sag uns aus welchem Land dein Führerschein stammt und welche Klasse du hast. Wir prüfen deinen Fall und sagen dir in Minuten was du tun musst.
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